Wohnen

 

BETREUTES WOHNEN

SENIORENWOHNUNGEN

Der Wohnpark Fuhseblick bietet mit 26 Seniorenwohnungen die Möglichkeit, ein individuelles und selbständiges Leben in komfortabler und anregender Umgebung zu führen.

Auf dem Gelände des Wohnpark Fuhseblick gelegen, bieten die Wohnungen die beruhigende Sicherheit, innerhalb einer professionellen Senioreneinrichtung zu wohnen und – wenn nötig – sofort Unterstützung und Ansprache zu finden. Denn viele ältere Menschen möchten ihre dritte Lebensphase in einem eigenen Haushalt verbringen – doch nur wer auf alle Situationen vorbereitet ist, kann sich sicher fühlen. Fuhseblick-Senioren sind autonome Mieter, die so weit wie möglich selbständig wohnen und bei Bedarf Service-Angebote des Hauses – sei es im Haushalt oder auf medizinischer Ebene – in Anspruch nehmen können. Zum Grundservice gehören dabei das tägliche Mittagsmenü (optional), die in der Wohnung installierte Notrufanlage mit 24-Stunden-Rufbereitschaft und ein haustechnischer Dienst, der unsere Mieter bei kleineren Reparaturen oder z. B. dem Austausch von Glühbirnen unterstützt. Des Weiteren können die Gemeinschaftseinrichtungen sowie die hauseigene Wäscherei genutzt werden – und alle Appartementbewohner sind natürlich herzlich eingeladen, an Veranstaltungen und Therapieangeboten des Fuhseblicks teilzunehmen.

AUSSTATTUNG UND GRUNDRISSE

Alle Wohnungen sind über einen Fahrstuhl zu erreichen und somit gerade für Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, leicht zugänglich.  Die Appartements besitzen jeweils entweder Balkon oder Terrasse inklusive Gartenzugang sowie ein separates Duschbad, eine eigene Küche und einen Abstellraum. Zur Ausstattung gehören außerdem die Notrufanlage (Rufbereitschaft rund um die Uhr), ein Telefon sowie Kabelanschluss.

Außerdem bietet ein neues und sehr ansprechendes Pflegebadezimmer mit installiertem Lifter die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung nicht nur zu duschen, sondern in Begleitung einer Pflegekraft bei einem Wannenbad zu entspannen.

Der Wohnpark Fuhseblick umfasst 26 Seniorenwohnungen in zwei unterschiedlichen Größen:

Pflegen

 

PFLEGEGRADE UND NEUER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

Fünf Pflegegrade ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen. Sie ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen.

Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.
(Quelle: https://www.pflegestaerkungsgesetz.de)

WIE IST DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT AUFGEBAUT? WAS GENAU WIRD BEGUTACHTET?

Der Gutachter oder die Gutachterin wird nach dem neuen Begutachtungsinstrument folgende Lebensbereiche – sie werden auch „Module“ genannt – näher betrachten:

Mobilität: (körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden: zum Beispiel Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte und begreifen, erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen)
Selbstversorgung (zum Beispiel sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung der Toilette)
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zum Beispiel die Fähigkeit haben die Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können oder gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbständig aufsuchen zu können)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (zum Beispiel die Fähigkeit haben den Tagesablauf selbständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakte zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen)
Die Module 7 und 8, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung, runden das Begutachtungsverfahren ab.

Diese beiden Module fließen nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein, weil die Selbstständigkeit in diesen Bereichen schon in den anderen Kriterien abgebildet ist. Die Auswertung dieser Module gibt jedoch wichtige Hinweise für die Versorgungs- und Pflegeplanung.

(Quelle: https://www.pflegestaerkungsgesetz.de)

UNSER ANGEBOT

ALLGEMEINE VOLLSTATIONÄRE PFLEGE

Die Pflege, also die Versorgung und Betreuung älterer Menschen, ist die Basis allen Handelns im Wohnpark Fuhseblick.

Das  Wohlbefinden eines Menschen hängt maßgeblich von äußeren wie auch von inneren Faktoren ab. Ganzheitlichkeit in der Pflege ist darum ein wichtiger Pfeiler für all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bemühen uns, sämtlichen Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohner nachzukommen, egal ob diese körperlicher oder seelischer Natur sind.

Der Wohnpark Fuhseblick steht für Pflege auf höchstem qualitativem Niveau und nach erstklassigen Standards – in der Praxis durchlaufen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daher regelmäßig Seminare und Fortbildungen wie beispielsweise die Weiterbildung zur Palliative Care Fachkraft oder zum Wundexperten ICW.  Durch diese konsequenten Förderungsmaßnahmen im Personalbereich können wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern stets eine Betreuung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen garantieren.  Zusätzlich arbeiten im Fuhseblick zwei Ergotherapeuten und viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im begleitenden Dienst, die den Bewohnern durch unterschiedlichste Aktivitäten verstärkt die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sowie soziale Kontakte innerhalb und außerhalb des Hauses fördern.

HAUS REGENBOGEN – GERONTOPSYCHIATRISCHE FACHPFLEGE

Mit Haus Regenbogen bieten wir in einem separaten Gebäude mit eigenem Garten zwei spezielle Wohnbereiche für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Betreuung von Bewohnern mit Demenz. Dieser Bereich zeichnet sich durch ein spezielles Pflege- und Therapieangebot aus, welches genau auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt ist. Hier leben Personen, bei denen aufgrund einer sogenannten „Hinlauftendenz“, d. h. einer Eigengefährdung durch unkontrolliertes und orientierungsloses Verlassen des Hauses und Grundstücks eine beschützende/geschlossene Unterbringung mit richterlichem Beschluss erforderlich ist.

Unsere gerontopsychiatrisch geschulten Mitarbeiter schaffen für die 50 Bewohner ein durch Wertschätzung und Empathie geprägtes Umfeld, in dem sie Liebe und Geborgenheit erfahren können. So gibt es beispielsweise ein eigenes tägliches Ergotherapieangebot, welches sich individuell an die einzelnen Bewohner richtet.

Innerhalb des Hauses sowie in den dazugehörigen Außenbereichen können sich alle Bewohner frei und selbständig bewegen. Zusätzlich verfügt das Haus über ein speziell auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmtes Einrichtungskonzept. Dazu gehören offene „Marktplätze“ mit Fototapeten von bekannten Peiner Orten, als Peiner Straßen ausgewiesene Gänge, kleine Erinnerungsgegenstände an den Wänden, und vieles mehr. Eine Besonderheit besteht in einem Angebot, das regelmäßig in Kooperation mit dem Kreismuseum Peine durchgeführt wird: Unter Leitung einer Museumspädagogin können sich unsere Bewohner in ihre „besten Jahre“ zurückversetzen lassen und so Erinnerungen aufleben lassen. So geht’s zum Beispiel gemeinsam zum Spargelstechen oder zum Wäschewaschen auf dem Waschbrett. „Antike“ Accessoires verschönern zusätzlich die Wohnbereiche. 

KURZZEITPFLEGE

Wenn ältere oder kranke Menschen im familiären Umfeld gepflegt werden, kann es auch hier ab und an zu einem Bedarf an externer Pflegeunterstützung kommen. Wenn beispielsweise die Angehörigen vereisen oder selbst krankheitsbedingt die Pflege nicht mehr in vollem Umfang leisten können. Im Bedarfsfall können bis maximal 28 Tage oder Pflegeleistungen im Wert von 1550 € abgerufen werden.

Viele Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Diese haben einen Anspruch auf 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen. Seit dem 1. Januar 2015 ist gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden; parallel kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.

VERHINDERUNGSPFLEGE

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

DIE „EINGESTREUTE“ KURZPFLEGE

Im Wohnpark Fuhseblick bieten wir die sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflege an. Das bedeutet konkret, dass wir bei Bedarf vakante Plätze der vollstationären Pflege oder der gerontopsychiatrischen Fachpflege an Kurzzeitpflege-Bewohner vergeben. Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rund um die Uhr für Sie da. Unterstützt werden sie dabei von hauseigenen Ergotherapeuten, sowie externen Physiotherapeuten und Logopäden, die – je nach Bedarf – Therapien und aufbauendes Training anbieten, um vorhandene Kräfte und Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.

Therapieren

Wer rastet der rostet – aus diesem Grunde bieten wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern im Fuhseblick täglich eine Reihe verschiedenster Aktivitäten und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung an: Diese umfassen einerseits spezielle Therapieangebote wie Ergotherapie für Erhalt und Förderung der Selbständigkeit oder Gedächtnistraining. Aber auch Gymnastikprogramme, die für bessere Beweglichkeit sorgen und der Mobilität zuträglich sind, können regelmäßig wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck kommen mehrmals in der Woche Ergotherapeuten, Krankengymnasten und Logopäden in unser Haus.

Außerdem sorgt unser Team der sozialen Betreuung für viel Abwechslung und Inspiration im Alltag: Das Programm bietet Gruppenaktivitäten wie Gesprächskreis, Singkreis, Nähstübchen etc. oder lädt die Bewohnerinnen und Bewohner zu Ausflügen und Feiern ein.

Begleiten

DIE SOZIALE BETREUUNG

Unser Team der sozialen Betreuung bietet unseren Bewohnerinnen und Bewohnern zahlreiche Angebote zur Freizeitgestaltung. Diese umfassen Aktivitäten wie Ausflüge, Feiern und verschiedenste Gruppenangebote. Ziele sind dabei im Hinblick auf die Bewohner in erster Linie die Förderung von Kontakten (auch außerhalb des Hauses), die Förderung von Konzentration und Koordination, der Erhalt der Beweglichkeit, die Förderung der Kommunikation, leichteres Einleben und die Stärkung des Selbstwertgefühls. Leiter des Teams der sozialen Betreuung ist unser Ergotherapeut, Herr Thomas Urschel, der neben seiner Ausbildung zum Ergotherapeuten zusätzlich über Weiterbildungen zum Trainer für Progressive Muskelentspannung und zum Entspannungstherapeuten verfügt. Insgesamt sind sieben sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 2 Mitarbeiter auf geringfügiger Basis in dem Team der sozialen Betreuung tätig.

Die Arbeit der sozialen Betreuung und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den anderen Bereichen wird durch zahlreiche ehrenamtliche Helfer tatkräftig unterstützt. Dadurch ist es möglich, dass wir unseren Bewohnern ein besonders reichhaltiges Angebot an Beschäftigungs- und Freizeitaktivitäten bieten können.

FREIZEIT